Mit diesem Schwerpunkt sind wir vergleichsweise hochspezialisiert. Gleichwohl beraten wir ganzheitlich – in allen Angelegenheiten des Unternehmensrechts, insbesondere bei sämtlichen Fragestellungen im Kapital- und Personengesellschaftsrecht. Denn die Anlässe für unsere Beratung sind äußerst vielfältig und betreffen sämtliche Bereiche des Unternehmensrechts:
Wir haben eine besondere Expertise in der Konfliktlösung. Ein weiterer Schwerpunkt ist daher die Beratung und Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten aller Art – wenn es sein muss, auch vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren. Eine solche kann insbesondere erforderlich werden, wenn die Konfliktvermeidung oder außergerichtliche Streitbeilegung nicht gelingt oder aber nicht zielführend sein kann.
In scheinbar festgefahrenen oder aussichtslosen Situationen – insbesondere in von Spannungen geprägten oder zerstrittenen Gesellschaftsverhältnissen – entwickeln wir für unsere MandantInnen Verhandlungs- und Verteidigungsstrategien. Die Begleitung von Gesellschafterversammlungen und strategischen Projekten einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung von Gesellschafterrechten bilden einen integralen Bestandteil unserer Beratungstätigkeit.
Wir vertreten unsere MandantInnen in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (Prozesse/Schiedsverfahren). Regelmäßig werden wir in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Post-M&A-Streitigkeiten auch als Schiedsrichter tätig.
Ein wesentlicher Fokus unserer neuen Einheit liegt in der Beratung, Gestaltung und Begleitung der Nachfolge. Wir waren und sind an der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in zahlreichen großen und namhaften Familienunternehmen beteiligt. Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge zählt für UnternehmerInnen zu den schwierigsten unternehmerischen Entscheidungen und Herausforderungen. Nicht umsonst wird sie als „Königsdisziplin“ bezeichnet. Gerade in von Spannungen und Konflikten geprägten gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen stehen dabei die Disziplinen Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Konfliktlösung im Vordergrund. Als besonderen Mehrwert schätzen unsere MandantInnen, dass wir diese in unserer hochspezialisierten Einheit vereinen und aus einer Hand erbringen.
Das Nebeneinander von Unternehmen und Familie erfordert dabei neben der fachlichen unternehmensrechtlichen Expertise das Verständnis der individuellen familiären Situation sämtlicher betroffenen Familienmitglieder. Mit der notwendigen kritischen Distanz der Beratung und einem Höchstmaß an Empathie analysieren wir gemeinsam mit unseren MandantInnen die rechtlichen, wirtschaftlichen und emotionalen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge, um auf deren Grundlage nachhaltige Lösungen zu erreichen, die praktikabel und zielführend zugleich sind. In komplexen Verhältnissen einfache und tragfähige Lösungen zu entwickeln, ist unser Ziel.
Auf diese Weise begleiten wir regelmäßig Familienunternehmen und Unternehmerfamilien bei sämtlichen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der erfolgreichen Nachfolgeplanung und -gestaltung, insbesondere bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen sowie typischer Nebenvereinbarungen (Gesellschaftervereinbarungen, Familienverfassungen (Family Governance) etc.) sowie bei der Gestaltung der Corporate Governance für einen erfolgreichen Generationenübergang (z.B. die Einrichtung eines Beirats).
Unsere besondere Expertise bei der Konfliktlösung setzen wir dabei gezielt ein, um Konflikte und deren Eskalation im Interesse des Familienunternehmens zu vermeiden – sei es in der gesellschaftsrechtlichen oder aber in der erbrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Verfügungen von Todes wegen (Testament/ Erbvertrag). Regelmäßig werden wir im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung über große Unternehmernachlässe und Unternehmensbeteiligungen tätig – in der Beratung ebenso wie in der Gestaltung.
Sind einvernehmliche Lösungen aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, begleiten und vertreten wir unsere MandantInnen in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen auch vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (Prozesse/Schiedsverfahren). Regelmäßig werden wir in diesem Zusammenhang nicht nur als ProzessvertreterInnen, sondern auch als SchiedsrichterInnen tätig.
In der nicht selten konfliktbehafteten Nachfolge beraten wir nicht nur die übergebende Generation, sondern auch die nachfolgende Generation (NextGen/NowGen) sowie darüber hinaus hiervon betroffene Beteiligte im Unternehmen. Regelmäßig werden wir in schwierigen und komplexen Nachfolgeprozessen auch für Geschäftsführung oder Beirat tätig.