Fokus

Am liebsten möchten wir alle Ihre unter­­nehmer­ischen Probleme haben. Denn auf deren Lösung haben wir uns spezialisiert.

Wir begleiten Unter­nehmerInnen regelmäßig in Ausnahme­­­situationen, für die wir ganzheitliche, strategische Lösungen entwickeln. Regelmäßig erfordert das Mandat unsere Expertise in allen drei Bereichen unserer Spezialisierung.

Fokus

Unternehmensrecht

Mit diesem Schwerpunkt sind wir vergleichsweise hochspezialisiert. Gleichwohl beraten wir ganzheitlich – in allen Angelegenheiten des Unternehmensrechts, insbesondere bei sämtlichen Fragestellungen im Kapital- und Personengesellschaftsrecht. Denn die Anlässe für unsere Beratung sind äußerst vielfältig und betreffen sämtliche Bereiche des Unternehmensrechts:

  • Gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung – regelmäßig werden wir mit der Neuordnung des Gesellschafterkreises und der Gestaltung der Corporate Governance beauftragt.
  • Unternehmenstransaktionen – etwa die Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Unternehmenskaufs (M&A) oder Joint Ventures.
  • Gesellschafterstreitigkeiten/Corporate Litigation – häufige Anlässe für unsere Beratung sind bereits aufgetretene oder aber drohende Spannungen und Konflikte im Gesellschaftsverhältnis sowie deren Vermeidung bzw. Lösung (Konfliktlösung und -vermeidung). Praktikable wie nachhaltige Lösungen liegen dabei regelmäßig in der intelligenten Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und typischer Nebenvereinbarungen sowie in der Neuordnung des Unternehmens, seiner Rechtsform und Struktur, seiner Corporate Governance und nicht zuletzt der Zusammensetzung seines Gesellschafterkreises. Nicht selten werden wir auch um Gutachten oder eine second opinion gebeten.
  • Unternehmerische Entscheidungen – regelmäßig begleiten wir unsere MandantInnen in unternehmenskritischen Situationen sowie bei wegweisenden unternehmerischen Entscheidungen aller Art wie etwa der Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge – egal ob intern (bei der Übergabe an oder Übernahme durch die nächste Generation) oder aber extern (bei Exit/Unternehmensverkauf oder Aufnahme eines Investors).
  • Gremiensitzungen – die sorgfältige Planung, Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Sitzungen von Beiräten, Gesellschafterausschüssen, Familienausschüssen oder sonstiger Gremien oder Organe sind integraler Bestandteil unserer Tätigkeit.
  • Prozesse/Schiedsverfahren – ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung und Vertretung unserer MandantInnen in komplexen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sowohl vor den staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Die gerichtliche Konfliktlösung kann insbesondere erforderlich werden, wenn die außergerichtliche Streitbeilegung nicht gelingt oder aber nicht zielführend ist.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit – sofern und soweit erforderlich, ziehen wir führende ExpertInnen aus angrenzenden Rechtsbereichen oder anderen Disziplinen hinzu – hier arbeiten wir mit den Besten ihres Fachs zusammen.

Konfliktlösung

Wir haben eine besondere Expertise in der Konfliktlösung. Ein weiterer Schwerpunkt ist daher die Beratung und Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten aller Art – wenn es sein muss, auch vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren. Eine solche kann insbesondere erforderlich werden, wenn die Konfliktvermeidung oder außergerichtliche Streitbeilegung nicht gelingt oder aber nicht zielführend sein kann.

In scheinbar festgefahrenen oder aussichtslosen Situationen – insbesondere in von Spannungen geprägten oder zerstrittenen Gesellschaftsverhältnissen – entwickeln wir für unsere MandantInnen Verhandlungs- und Verteidigungsstrategien. Die Begleitung von Gesellschafterversammlungen und strategischen Projekten einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung von Gesellschafterrechten bilden einen integralen Bestandteil unserer Beratungstätigkeit.

Wir vertreten unsere MandantInnen in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (Prozesse/Schiedsverfahren). Regelmäßig werden wir in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Post-M&A-Streitigkeiten auch als Schiedsrichter tätig.

Nachfolge

Ein wesentlicher Fokus unserer neuen Einheit liegt in der Beratung, Gestaltung und Begleitung der Nachfolge. Wir waren und sind an der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in zahlreichen großen und namhaften Familienunternehmen beteiligt. Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge zählt für UnternehmerInnen zu den schwierigsten unternehmerischen Entscheidungen und Herausforderungen. Nicht umsonst wird sie als „Königsdisziplin“ bezeichnet. Gerade in von Spannungen und Konflikten geprägten gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen stehen dabei die Disziplinen Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Konfliktlösung im Vordergrund. Als besonderen Mehrwert schätzen unsere MandantInnen, dass wir diese in unserer hochspezialisierten Einheit vereinen und aus einer Hand erbringen. 

Das Nebeneinander von Unternehmen und Familie erfordert dabei neben der fachlichen unternehmensrechtlichen Expertise das Verständnis der individuellen familiären Situation sämtlicher betroffenen Familienmitglieder. Mit der notwendigen kritischen Distanz der Beratung und einem Höchstmaß an Empathie analysieren wir gemeinsam mit unseren MandantInnen die rechtlichen, wirtschaftlichen und emotionalen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge, um auf deren Grundlage nachhaltige Lösungen zu erreichen, die praktikabel und zielführend zugleich sind. In komplexen Verhältnissen einfache und tragfähige Lösungen zu entwickeln, ist unser Ziel.

Auf diese Weise begleiten wir regelmäßig Familienunternehmen und Unternehmerfamilien bei sämtlichen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der erfolgreichen Nachfolgeplanung und -gestaltung, insbesondere bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen sowie typischer Nebenvereinbarungen (Gesellschaftervereinbarungen, Familienverfassungen (Family Governance) etc.) sowie bei der Gestaltung der Corporate Governance für einen erfolgreichen Generationenübergang (z.B. die Einrichtung eines Beirats).

Unsere besondere Expertise bei der Konfliktlösung setzen wir dabei gezielt ein, um Konflikte und deren Eskalation im Interesse des Familienunternehmens zu vermeiden – sei es in der gesellschaftsrechtlichen oder aber in der erbrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Verfügungen von Todes wegen (Testament/ Erbvertrag). Regelmäßig werden wir im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung über große Unternehmernachlässe und Unternehmensbeteiligungen tätig – in der Beratung ebenso wie in der Gestaltung.

Sind einvernehmliche Lösungen aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, begleiten und vertreten wir unsere MandantInnen in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen auch vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (Prozesse/Schiedsverfahren). Regelmäßig werden wir in diesem Zusammenhang nicht nur als ProzessvertreterInnen, sondern auch als SchiedsrichterInnen tätig.

In der nicht selten konfliktbehafteten Nachfolge beraten wir nicht nur die übergebende Generation, sondern auch die nachfolgende Generation (NextGen/NowGen) sowie darüber hinaus hiervon betroffene Beteiligte im Unternehmen. Regelmäßig werden wir in schwierigen und komplexen Nachfolgeprozessen auch für Geschäftsführung oder Beirat tätig.

Referenzen

Wir sind ein bisschen stolz, aber vor allem sehr diskret. Deshalb erfahren Sie hier, was wir tun, aber nicht für wen.

Mandate

  • Beratung einer Unternehmerfamilie (Familienstamm) eines großen deutschen Familienunternehmens (Umsatz > EUR 250 Mio.) bei der internen und externen Unternehmensnachfolge / Unternehmensverkauf an Private Equity-Investor (Gesellschaftsrecht / Corporate Governance / M&A / Nachfolge)
  • Beratung eines großen deutschen Familienunternehmens (Umsatz > EUR 250 Mio.) umfassend in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (einschließlich Projekten zur Neuordnung und Umstrukturierung der Unternehmensgruppe sowie bei Transaktionen) sowie in diversen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsverfahren (Gesellschaftsrecht / Corporate Governance / Konfliktlösung / Prozesse / Schiedsverfahren)
  • Beratung einer Unternehmerfamilie (Familienstamm) mit Beteiligung an einem weltweit führenden Familienunternehmen (Umsatz > 500 Mio.) bei der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung des Unternehmens (Gliederung in Holding/Geschäftsbereiche), der Neufassung des Gesellschaftsvertrages sowie bei Fragen zur Gestaltung der Corporate Governance (Gesellschaftsrecht / Corporate Governance / Konfliktlösung)
  • Beratung des größten Gesellschafters eines der größten deutschen Familienunternehmen (Umsatz > EUR 5 Mrd.) bei der Gründung und gesellschaftsrechtlichen Strukturierung einer Familien-Holding zur Vermögensdiversifikation (Private Equity-Struktur) (Gesellschaftsrecht / Corporate Governance / M&A / Konfliktlösung)
  • Beratung einer deutschen Familie und ihres gesellschaftsrechtlich gebündelten Vermögens (Wert > EUR 1 Mrd.) in Fragen der Corporate Governance, bei der Durchführung eines Poolvertrags sowie bei der Neufassung ihrer Gesellschaftsverträge einschließlich Rechtsformwechsel (Gesellschaftsrecht / Coporate Governance / Nachfolge)
  • Vorbereitung, Gestaltung und Begleitung von zahlreichen Gremiensitzungen, insbesondere von Gesellschafterversammlungen für alle möglichen Beteiligten (Versammlungsleiter, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter, Geschäftsführung, Beirat etc.)
  • Div. Tätigkeiten als Gutachter / Schiedsgutachter in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Auseinandersetzungen, insbesondere zu Fragen der Auslegung von Personengesellschaftsverträgen (Gesellschaftsrecht / Konfliktlösung / Prozesse)
  • Beratung und Vertretung des Mehrheitsgesellschafters eines der größten deutschen Familienunternehmen im Rechtsstreit mit dem Minderheitsgesellschafter in gesellschaftsrechtlicher Streitigkeit bis zum Bundesgerichtshof (BGHZ 170, 283) (Gesellschaftsrecht / Konfliktlösung / Prozesse)
  • Beratung und Vertretung des Minderheitsgesellschafters eines der größten deutschen Familienunternehmen im Rechtsstreit mit dem Mehrheitsgesellschafter in streitiger Corporate Governance-Frage und gesellschaftsrechtlicher Streitigkeit bis zum Bundesgerichtshof (BGHZ 180, 105) (Gesellschaftsrecht / Konfliktlösung / Prozesse)
  • Beratung und Vertretung des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltung und Auseinandersetzung eines umfangreichen Nachlassvermögens, u.a. in gesellschafts- und erbrechtlicher Auseinandersetzung mit den Erben einschließlich prozessualer Durchsetzung von Gesellschafterrechten in Verfahren bis zum Bundesgerichtshof (BGHZ 201, 216) (Gesellschaftsrecht / Nachfolge / Konfliktlösung / Prozesse)
  • Schiedsrichtertätigkeiten in div. gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen (Beschlussmängelstreitigkeiten, Gesellschafterausschluss; Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen) und Post-M&A-Streitigkeiten in ad hoc- und institutionellen Schiedsverfahren (DIS)(Gesellschaftsrecht / Konfliktlösung / Prozesse / Schiedsverfahren)
  • Beratung des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltung (Dauertestamentsvollstreckung) und Auseinandersetzung eines umfangreichen und komplexen Unternehmernachlasses (Familienunternehmen Umsatz > 500 Mio.) umfassend gesellschaftsrechtlich und erbrechtlich, u.a. Prozessvertretung in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Neuordnung des Unternehmens (Neufassung des Gesellschaftsvertrages, Errichtung eines Beirats, Testamentsgestaltung etc.) und Unternehmensverkauf (Gesellschaftsrecht / Corporate Governance / M&A / Nachfolge)
  • Beratung und Vertretung div. Testamentsvollstrecker bei der Nachlassverwaltung (Dauertestamentsvollstreckung) und -abwicklung, insbesondere in streitigen Auseinandersetzungen mit den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten (Nachfolge / Konfliktlösung / Prozesse)
  • Beratung einer Gesellschafterin eines großen deutschen Familienunternehmens (Umsatz > EUR 150 Mio.) umfassend bei der Planung, Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge / Generationenübergang (Geschäftsführung und Anteilsnachfolge) in komplexen und zerstrittenen Gesellschaftsverhältnissen einschließlich Neuordnung des Gesellschafterkreises (Gesellschaftsrecht / Konfliktlösung / Nachfolge) 
  • Beratung eines Gesellschafters eines der größten deutschen Familienunternehmen (Umsatz > 4 Mrd.) in Angelegenheiten der Testamentsgestaltung und Vorsorgevollmachten sowie in streitiger Auseinandersetzung mit Vorsorgebevollmächtigten (Nachfolge / Konfliktlösung / Prozesse)
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